Der Regierungsrat hat das Gesetz über die Finanzierung von Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung (FLEMBG) auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.

Damit die gesetzliche Grundlage für die bisherige Heimfinanzierung für die Jahre 2025 und 2026 gewährleistet bleibt, wird § 21 Abs. 1 Ziff. 1 Sozialhilfegesetzes erst auf den 1. Januar 2027 aufgehoben. Mit dem neuen Gesetz wird die bisherige komplexe Finanzierung von Behindertenheimen vereinfacht und eine klare gesetzliche Grundlage geschaffen; genauso wie für die Finanzierung von Leistungen für Menschen mit Behinderung ausserhalb einer Institution. Der Grosse Rat hat das Gesetz am 14. August 2024 verabschiedet, es wurde kein Referendum verlangt.