Die Wahl des Stadtpräsidenten oder der Stadtpräsidentin in Frauenfeld steht an. Um Dir einen klaren Überblick über den Ablauf der Wahl zu geben, haben wir die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

1. Wahltermine
Die Ersatzwahl des Stadtpräsidiums in Frauenfeld ist eine Majorzwahl. Der erste Wahlgang findet am Sonntag, 9. Februar 2025 statt. Dieser Termin fällt mit dem eidgenössischen Abstimmungstermin zusammen. Sollte kein Kandidat oder keine Kandidatin im ersten Wahlgang das erforderliche absolute Mehr erreichen, wird ein zweiter Wahlgang erforderlich, der am Sonntag, 9. März 2025 stattfinden wird.
2. Ergebnis des ersten Wahlgangs
Im ersten Wahlgang ist der oder die Person gewählt, die das absolute Mehr erreicht. Das absolute Mehr beschreibt die Anzahl an Stimmen, die erforderlich ist, um zu gewinnen. Es wird berechnet, indem die Hälfte aller gültigen Stimmen plus eine weitere Stimme gezählt wird. Beispiel: Bei 100 gültigen Stimmen benötigt eine Kandidatin oder ein Kandidat mindestens 51 Stimmen, um das absolute Mehr zu erreichen. Sollte dies mehreren Kandidierenden gelingen, ist die Person mit den meisten Stimmen gewählt.
3. Zweiter Wahlgang
Erreicht im ersten Wahlgang niemand das absolute Mehr, wird ein zweiter Wahlgang notwendig. Dieser wurde auf den Sonntag, 9. März 2025 festgesetzt. In diesem zweiten Wahlgang gibt es keine Namenslisten mehr, es wird nur ein Wahlzettel verschickt und massgebend ist dann das relative Mehr. Das bedeutet, die Kandidatin oder der Kandidat, der die meisten Stimmen erhält, wird gewählt, auch wenn das keine absolute Mehrheit ist.
Jetzt wollte ich eigentlich schreiben, ich bin froh wenn das Theater durch ist aber dann ist mir in den Sinn gekommen, in zwei Jahren beginnt der Zirkus ja wieder vom neuem 🤪
😂😂😂