Beschleunigung der Zulassung im Pflanzenschutz

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau unterstützt im Grundsatz die Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen», schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort. Allerdings fehle eine Analyse der aktuellen Situation, insbesondere zur grossen Anzahl von pendenten Zulassungsgesuchen.

Zulassung im Pflanzenschutz
Symbolbild: Zulassung im Pflanzenschutz

Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz beschleunigt werden und damit der Zugang zu modernen Pflanzenschutzmitteln für die Schweizer Landwirtschaft gesichert werden. Für Pflanzenschutzmittel, die in einem EU-Nachbarland, in den Niederlanden oder in Belgien zugelassen sind, soll es in der Schweiz ein vereinfachtes Zulassungsverfahren geben. Die Schweizer Behörden sollen die Risiken für Mensch, Tier und Umwelt nur in denjenigen Bereichen beurteilen, die in der Schweiz besonders geschützt sind, wie zum Beispiel dem Gewässerschutz. Als Grundlage für die vereinfachte Zulassung soll die Schweiz die Genehmigung von Wirkstoffen für Pflanzenschutzmittel durch die Europäischen Union automatisch übernehmen. Die neuen Zulassungsverfahren sollen jeweils innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden.

Der Regierungsrat begrüsst das Ziel der Initiative, die Problematik der Indikationslücken bei Pflanzenschutzmitteln zu lösen. Sie schaffe ein dringend notwendiges Gleichgewicht zwischen dem automatischen Nachvollzug der Schweiz beim Rückzug von Pflanzenschutzmitteln in der EU, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement des Innern. Mit der Einschränkung, die vereinfachte Zulassung von Pflanzenschutzmitteln auf die Nachbarländer der Schweiz sowie die Niederlande und Belgien zu beschränken, werde sichergestellt, dass die vereinfachte Zulassung den verschiedenen Klimazonen und Anbaubedingungen der Schweiz Rechnung trage. 

Allerdings fehlt dem Regierungsrat eine ausführliche Analyse der aktuellen Situation. Es würden weder Angaben zu den 600 bis 700 pendenten Zulassungsgesuchen noch zu den Gründen gemacht, weshalb es zu dieser Situation gekommen sei. Die zahlreichen Verunreinigungen von Grund- und Trinkwasser (z.B. mit Abbauprodukten von Chloridazon, Chlorothalonil, Metolachlor) zeigten zudem, dass die Prüfung bislang nicht sorgfältig genug erfolgt sei. Die Kosten für die Sanierung von Folgeschäden aufgrund von Fehleinschätzungen bei der Zulassung (z.B. Aufbereitung von Trinkwasser) werde bereits heute weitgehend von den Gebühren- und Steuerzahlern getragen. Diese Situation sei zwar unbefriedigend, schreibt der Regierungsrat, mit der vorgesehenen vereinfachten Zulassung ändere sich dabei aber für die Schweiz nichts

Der Regierungsrat würde es zudem begrüssen, wenn aufgezeigt werden würde, wie die vorgeschlagene Revision des Landwirtschaftsgesetzes mit den Zielen des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel vereinbar ist. Sollte sich die vorgesehene vereinfachte Zulassung nicht bewähren, weil die Zulassungsstelle die ihr zugedachte Verantwortung nicht oder ungenügend wahrnehmen kann, dürfte mit einer mehrjährigen Verzögerung die Gewässerschutzgesetzgebung zum Tragen kommen und einzelne Wirkstoffe wieder verboten werden. Dies wäre aus der Sicht des Regierungsrates weder für den Gewässerschutz hilfreich noch würde es die Glaubwürdigkeit eines modernen Pflanzenschutzes in der Landwirtschaft fördern. Es sei daher sicherzustellen, dass der Zulassungsstelle die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, damit sie diese anspruchsvolle Aufgabe zukünftig auch innerhalb der festgelegten Frist wahrnehmen könne.

Vernehmlassungsantwort Beschleunigung der Zulassung im Pflanzenschutz [pdf, 294 KB]

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