Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst im Grundsatz den Entwurf für ein aktualisiertes Raumkonzept Schweiz. In seiner Vernehmlassungsantwort ans Bundesamt für Raumentwicklung bringt er jedoch Ergänzungsanträge zur Abgrenzung der beiden Handlungsräume «Internationaler Bodenseeraum» und «Metropolitanraum Zürich» ein.

Das Raumkonzept ist seit zwölf Jahren eine wichtige Planungsgrundlage und Entscheidungshilfe für Fachpersonen und politische Verantwortliche. Die nun erstmals aktualisierte Fassung nimmt neue Themen auf wie die Energieproduktion, das rasche Bevölkerungswachstum, die Wohnungsknappheit oder die Anpassung an den Klimawandel. Der Regierungsrat unterstützt den Entwurf grundsätzlich. In seiner Vernehmlassungsantwort ans Bundesamt für Raumentwicklung bringt er jedoch Ergänzungsanträge zur Abgrenzung der beiden Handlungsräume «Internationaler Bodenseeraum» und «Metropolitanraum Zürich» ein.
Betreffend die Abgrenzung des «Internationalen Bodenseeraums verweist der Regierungsrat auf das gemeinsame Positionspapier der Kantone St. Gallen, Thurgau, Appenzell Ausserhoden und Appenzell Innerrhoden. Der internationale Bodenseeraum umfasst im Entwurf des Bundesamtes für Raumentwicklung fast das gesamte Thurgauer Kantonsgebiet. Dies entspreche nicht den funktional räumlichen Gegebenheiten des Kantons, schreibt der Regierungsrat und sei daher anzupassen. Mit ihrem Positionspapier streben die vier Regierungen an, dass der heute als «Nordostschweiz» bezeichnete Raum im nächsten Raumkonzept Schweiz abgelöst und unter der Bezeichnung «Internationaler Bodenseeraum» stärker grenzüberschreitend ausgerichtet wird. Der internationale Bodenseeraum soll als attraktiver Wirtschafts-, Bildungs-, Forschungs- und Lebensraum mit eigenständigem Profil national und international positioniert werden.
In der Abgrenzung des «Metropolitanraums Zürich» fordert der Regierungsrat folgende Anpassung: Der Raum ist im Norden von Schaffhausen Richtung Thurgau leicht zu erweitern. Insbesondere die grenzüberschreitende Agglomeration Kreuzlingen-Konstanz muss vollständig innerhalb des Perimeters liegen. Konstanz sei mit Kreuzlingen eng verflochten, sodass eine Grenze des Handlungsraums zwischen den beiden Städten nicht begründbar sei. Zudem ist Konstanz auch assoziiertes Mitglied im Verein Metropolitanraum Zürich.