Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte» (Pelz-Initiative) in der vorliegenden Fassung ab. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt, führe dieser zu deutlichem Mehraufwand und Rechtsunsicherheit ohne einen tatsächlichen Mehrwert für den Tierschutz.

Der Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative enthält ein Einfuhr- und ein Handelsverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze und Pelzprodukte. Als Referenz für «tierquälerisch» dienen die Leitprinzipien der «World Organisation for Animal Health» für den Bereich Tierwohl. Der Gegenvorschlag sieht weiter Verwaltungsmassnahmen vor, damit sich widerrechtlich im Verkehr befindende Pelze und Pelzprodukte beschlagnahmt und eingezogen werden können.
Der Regierungsrat erachtet das Anliegen der Initiative – Schutz der Tiere, die im Ausland für die Pelzproduktion verwendet werden – grundsätzlich als unterstützenswert, zumal viele Konsumentinnen und Konsumenten dem Wohlergehen von Tieren eine grosse Bedeutung beimässen. Er teilt aber die Ansicht des Bundesrates, dass eine Verankerung in der Bundesverfassung, so wie es die Annahme der Initiative nach sich zöge, nicht norm- und stufengerecht erscheint. Daher begrüsst er die Unterbreitung eines indirekten Gegenvorschlags. Den vorliegenden indirekten Gegenvorschlag lehnt er jedoch ab, da dieser zu unnötigem Aufwand und Rechtsunsicherheiten führen werde, ohne dass damit etwas für das Tierwohl erreicht werde. Der indirekte Gegenentwurf sei auch aus fachtechnischer Hinsicht abzulehnen, da er zahlreiche undefinierte Rechtsbegriffe enthalte, die den Vollzug von vorneherein vor kaum lösbare Probleme stellen dürften.
In seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement des Innern äussert der Regierungsrat auch seine Bedenken, dass mit dem vorliegenden Entwurf zu viel Spielraum für Missbrauch geschaffen werde. Weiter führe der Vorschlag nicht nur zu deutlichen Mehraufwendungen für Gewerbe und Handel, sondern auch zu einem grossen zusätzlichen Aufwand seitens der Vollzugsbehörden und das ohne einen tatsächlichen Mehrwert für den Tierschutz. Daher regt er an, den indirekten Gegenvorschlag grundlegend zu überarbeiten.
RRB_2024_0742_241119_Antwortformular.pdf [pdf, 227 KB]
Das gehört verboten!!!!!!!!!!!!!
Es geht um putzige Tiere die nur für die Mode ihr Leben lassen müssen. Wenn hier kein vernünftiger Gegenvorschlag vorliegt hat diese Initiative reale Chancen beim Volk.