Der öffentliche Raum gehört allen und soll aktiv genutzt werden, um Begegnungen zu fördern und die Stadt zu beleben. Wie die Stadt mitteilt, verwaltet sie den öffentlichen Raum und hat die Aufgabe, diesen möglichst oft für diverse Nutzungen zur Verfügung zu stellen.

Gleichzeitig ist die Stadt dafür verantwortlich, dass die Nutzungen den Grundsätzen von Sicherheit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechen. Während der letzten Jahre sammelte die Stadt im Rahmen einer Versuchsphase Erfahrungen im Verfahren zur Nutzung des öffentlichen Grundes. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse wurde ein Strategiepapier erarbeitet.
Die neue Strategie zur Nutzung des öffentlichen Grundes ermöglicht verschiedene Aktivitäten und Veranstaltungen und fördert so die Vielfalt und Belebung der Stadt. Bei der Beurteilung von Gesuchen steht neu die Frage «Wie ist es möglich?» anstelle von «Ist es möglich?» im Zentrum. Der bestehende Leitfaden sowie die Gebührenverordnung wurden aufgrund der neuen Strategie angepasst. Mit der Verabschiedung dieser neuen Regelungen wird auch das Bewilligungsverfahren transparenter und effizienter gestaltet.
Alle Gesuche für eine Nutzung von öffentlichem Grund können über das Formular auf der Webseite der Stadt eingereicht werden. Eine zentrale Koordinationsstelle stellt sicher, dass die Anfragen nach den festgelegten Kriterien geprüft werden. Sämtliche Dokumente können unter www.frauenfeld.ch/oeffentlicher-grund eingesehen werden.