Die Städte und Gemeinden sind gesetzlich beauftragt, den minimalen Gewässerraum bis Ende 2026 festzulegen. Die Regio-Gemeinden an der Thur haben sich für die Erfüllung dieses Gesetzesauftrages zusammengeschlossen. Gemeinsam wurden Entwürfe erarbeitet, die vom 28. September bis 20. Oktober 2024 in die Mitwirkung gehen.
Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz, insbesondere zum Gewässerraum und zur Revitalisierung von Gewässern. Die Festlegung des Gewässerraums stellt sicher, dass den Gewässern heute und in Zukunft genügend Raum zur Verfügung steht. Im Kanton Thurgau sind alle Gewässerräume vom Kanton bereits behördenverbindlich ausgeschieden. Die behördenverbindlichen Grundlagen sind durch den Kanton unter Mitwirkung der Gemeinden erarbeitet worden. Die grundeigentümerverbindliche Festlegung hat bis 2026 durch die Gemeinden in Form von Gewässerraumlinienplänen zu erfolgen.
Für die Erarbeitung des Gewässerraums der Thur haben sich die Gemeinden der Regio Frauenfeld zu einer Planungsgruppe zusammengeschlossen und den dafür nötigen Planungsauftrag an eine Arbeitsgemeinschaft aus Frauenfeld vergeben. Die Planung ist abgestützt auf den Leitfaden des Amts für Umwelt des Kantons Thurgau. Der Planungsprozess erfolgt analog dem Prozess der Festsetzung von Baulinien- und Gestaltungsplänen. Ohne Festlegung der Gewässerräume gelten die restriktiven Übergangsbestimmungen des Bundes.
Mitwirkung
Zur Festlegung des Gewässerraums der Thur kann sich die Bevölkerung im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung äussern. Die Unterlagen liegen vom 28. September bis und mit 20. Oktober beim Amt für Hochbau und Stadtplanung, Schlossmühlestrasse 7, 8501 Frauenfeld, auf. Sie können dort während der Büroöffnungszeiten im Erdgeschoss (Büros des Amts für Freizeit und Sport) eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem auf der Webseite der Regio Frauenfeld unter https://www.regiofrauenfeld.ch/regio/laufende-projekte/projekte-zur-thur/ abrufbar.