Massnahmen gegen die Krebspest

Da im Tobelbach auf dem Gebiet der politischen Gemeinde Erlen tote Krebse gefunden wurden und bei diesen die Krebspest nachgewiesen wurde, hat das Veterinäramt zur Verhinderung der Ausbreitung Massnahmen ergriffen. Für Menschen und andere Tiere ist diese Krankheit absolut ungefährlich.

Krebspest
Krebspest Symbolbild – wikimedia.org

Im Tobelbach wurden auf dem Gebiet der politischen Gemeinde Erlen Ende November 2024 sechs tote Edelkrebse aufgefunden. Mittels Laboruntersuchung wurde bei einem dieser tot aufgefundenen Krebse die Krebspest nachgewiesen. Bei der Krebspest handelt es sich um eine gemäss Tierseuchengesetzgebung zu bekämpfende Tierseuche. Einheimische Süsswasserkrebse wie der Edelkrebs sind besonders empfänglich und weisen bei einer entsprechenden Infektion eine hohe Sterblichkeitsrate auf. Der Erreger der Krebspest bildet Sporen, die im Wasser über mehrere Tage überleben, von infizierten Krebsen ins Wasser freigesetzt werden und dann weitere Krebse infizieren können. Die Übertragung erfolgt nicht nur über erkrankte und tote Krebse, sondern auch über kontaminiertes Wasser sowie über kontaminierte Gegenstände (Schaufeln, Maschinen) und Fischereiutensilien (Stiefel, Ruten, Kleider etc.). Für Menschen und andere Tiere ist diese Krankheit absolut ungefährlich.

Um eine Ausbreitung der Krebspest bestmöglich zu verhindern, hat das Veterinäramt die gesetzlich vorgesehenen Massnahmen angeordnet. Zur Prävention und Bekämpfung wurden ein Sperrgebiet ausgeschieden und flankierende, tierseuchenpolizeiliche Massnahmen festgelegt. Das Sperrgebiet umfasst die Gewässer Tobelbach und Aach (von deren Quellen bis zur Mündung in den Bodensee) auf dem Gebiet der politischen Gemeinden Erlen, Birwinken, Hefenhofen, Amriswil, Salmsach und Romanshorn. Diese Anordnungen, die morgen im Amtsblatt publiziert werden und auf der Webseite des Veterinäramtes aufgeschaltet sind, treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. 

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